Abgasmessung
Der Betreiber einer Feuerungsanlage ist verpflichtet, die vorgeschriebene wiederkehrende Überprüfung lt. Stmk. Feuerungsanlagengesetz auf eigene Kosten, durch einen Sachverständigen, der in der Sachverständigenliste des Landes Steiermark eingetragen ist, durchführen zu lassen und das Prüfprotokoll (gem. FAnlV.) 6 Jahre aufzubewahren.
Wir führen diese Überprüfung für sie unabhängig und kostengünstig durch. Sollte diese Überprüfung bereits von einem eingetragenen Sachverständigen durchgeführt worden sein, bitte ich sie um Verständnis, dass ihr Rauchfangkehrer die Durchführung der wiederkehrenden Überprüfung sowie die Behebung von Mängel im Prüfprotokoll (lt. FAnlV, Anhang B) zu kontrollieren und gegebenenfalls den Betreiber der Feuerungsanlage auf die notwendige Überprüfung bzw. auf die Behebung von festgestellten Mängeln hinzuweisen hat.
Inhalt dieser wiederkehrenden Überprüfung ist:
- optische Überprüfung über den Zustand der Feuerstätte
- messtechnische Untersuchung der Rauch- bzw. Abgase
Für Feuerungsanlagen die kleiner als 8 kW sind, gibt es keine wiederkehrende Überprüfung unabhängig vom Zeitpunkt der Errichtung.
Seit dem 01. 11. 2011 sind alle Feuerungsanlagen gleich oder größer 8 kW, 1x jährlich nach dem Feuerungsanlagengesetz wiederkehrend durch Sachverständige auf Kosten des Betreibers zu überprüfen.